- Schulinterne Festlegungen zu Leistungsnachweisen
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gemäß §58(3) ThrSchulO ist in der Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch mindestens ein Leistungsnachweis als Klassenarbeit durchzuführen. An unserer Schule werden folgende Festlegungen getroffen:
Klassenstufen 5 – 8 / 9G eine Klassenarbeit pro Halbjahr
Klassenstufen 9H / 9R / 10 1.HJ – KA / 2.HJ - Vorprüfung
Greußen, 06.01.2025 Jürgen Ludwig
-Schulleiter-